Die meisten Matrikeln enthalten Aufzeichnungen über Personenstandsfälle, d. h. Taufen (T), Heiraten (H), Sterbefälle (S); vereinzelt sind auch Geburten (G), die Erteilung der Erstkommunionfälle (E) sowie der Firmung (F) aufgeführt. In den ältesten Kirchenbüchern liegen diese Eintragungen oft in bunter Reihenfolge, zum Teil auch vermischt mit Aufzeichnungen über Einnahmen aus Zehnten, Renten, Verpachtungen oder sonstigen (meist Vermögens-) Angelegenheiten vor. Da die zivilen Verwaltungen erst im Verlauf des 19. Jh. ein flächendeckendes Standesamtswesen entwickelten, stellen die kirchl. Matrikelbücher vielfach die ältesten Quellen zur Bevölkerungsentwicklung überhaupt dar. Obwohl seit dem Trienter Konzil eigentlich vorgeschrieben, setzen sie meist erst nach dem Dreißgjährigen Krieg, also um 1650, ein, wenn man von einzelnen älteren Exemplaren absieht. Den größten Kirchenbuchbestand aus Pfarreien des Erzbistums Köln bewahrt heute das Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland mit Sitz in Duisburg auf. Es handelt sich meist um Bücher, die in der „Franzosenzeit um 1800 in Staatsbesitz gelangt sind. Weitere schätzungsweise 1500 - 2000 Exemplare befinden sich noch in den Pfarrämtern bzw. -archiven, so daß der Genealoge oder Familienforscher gezwungen ist, sich jeweils im voraus zu informieren, wo die gesuchten Daten ermittelt werden können. Entsprechende Informationen bietet das unten - unter „Literatur - angegebene Verzeichnis von A. Krudewig.
Im Laufe der letzten Jahre wuchs die Zahl der im AEK aufbewahrten Kirchenbücher vor allem durch Deponierung, meist im Rahmen ganzer Pfarrarchive, weiter an. Anläßlich der Verfilmung wurden für diese eigentlich den verschiedensten Beständen zugehörigen Matrikeln „KBN-Signaturen (= Kirchenbuch-Nachträge) vergeben. Die beiden „Bestände „KB" und „KBN sind in einem alphabetisch nach Orten aufgestellten Verzeichnis zusammengefaßt und daher auch hier gemeinsam behandelt. Zur Bestandssicherung und zum Schutz der Originale sind die Kirchenbücher retrodigitalisiert worden; die Benutzung erfolgt grundsätzlich über PC-Arbeitsplätze im Lesesaal oder ggf. bereits online.
Schutzfristen bei Kirchenbüchern
Die aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nötigen Schutzfristen (bezogen auf den jeweiligen Eintrag) betragen bei:
Taufbüchern: 120 Jahre nach Geburt/Taufe Trauungsbüchern: 100 Jahre nach Trauung Sterbebüchern: 40 Jahre nach Tod
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: AEK, KB Nr. bzw. AEK, KBN Nr. |